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			Haushalt
 
 Was vermeintlich immer mit dem „Haushalt“ 
			bezeichnet wird, ist in Wahrheit ein sehr komplexes Zahlenwerk mit 
			Betrachtung der vergangenen zwei Jahre, konkreten Planungen für das 
			jeweils nächste Haushaltsjahr sowie dem Ausblick auf die folgenden 
			drei Jahre. Der Haushaltsplan umfasst immer einen Zeitraum von sechs 
			Jahren. Das Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr. Ergänzt wird der 
			Haushaltsplan um die Haushaltssatzung, welche wesentliche Inhalte 
			aus dem Haushaltsplan zusammenfasst. Dies sind zunächst mal die 
			entsprechenden Volumina im Ergebnisplan mit den Erträgen und den 
			Aufwendungen, die Kreditermächtigungen für Investitionstätigkeiten 
			aber auch für die Aufnahme von Liquiditätskrediten, wenn mehr 
			laufende Kosten zu leisten sind als Einnahmen hereinkommen. Letztere 
			sind bisher in Drensteinfurt noch nicht benötigt worden.
 Weitere wichtige Bestandteile sind das Jahresergebnis, welches sich 
			aus dem Abzug der Erträge von den Aufwendungen ergibt. Ziel ist hier 
			mindestens einen Ausgleich zu erreichen, was aber in der 
			Vergangenheit meist kaum gelungen ist. Viele Aufgaben der Stadt, für 
			deren Übernahme natürlich Geld benötigt wird, sind sogenannte 
			Pflichtaufgaben der Kommunen und vom Mengen- und Kostenaufwand kaum 
			steuerbar.
 Der Haushaltsplan für das Jahr 2020 sieht Aufwendungen in Höhe von 
			31.157.820 € und Erträge in Höhe von 30.835.300 € vor, was in diesem 
			Jahr ein planmäßiges Defizit in Höhe von 322.520 € ausmacht. Wie nah 
			die Planungen an der Realität waren, wird im jeweiligen 
			Jahresabschluss festgestellt.
 Für alle Freundinnen und Freunde der Zahlen habe ich mal die 
			Entwicklung der letzten Jahre tabellarisch aufbereitet:
 
 Haushaltsplanungen
 
 
  
 Erkennbar wird zum einen eine deutliche Zunahme des 
			Gesamthaushaltsvolumens in nur wenigen Jahren von knapp 21 Mio. € 
			auf knapp 31 Mio. € sowie eine leichte Verbesserung der Ergebnisse, 
			wenngleich diese noch defizitär sind. Im Vergleich hierzu war die 
			Steigerung von 2008, dem Jahr der Einführung des „Neuen Kommunalen 
			Finanzmanagements“ (kurz NKF) bis zum Jahr 2014 lediglich von 18,9 
			Mio. € auf 20,8 Mio. € deutlich geringer.
 Ein verbessertes Bild der Haushaltssituation ergibt sich bei 
			Betrachtung der Jahresergebnisse:
 
 
  
 Es wird deutlich erkennbar, dass die tatsächlichen Jahresergebnisse 
			deutlich besser sind, als die Plandaten. Dies hat vielseitige 
			Gründe, ganz maßgeblich auch, dass wir uns für die Folgejahre mehr 
			vornehmen, als wir dann tatsächlich in der Lage sind auch 
			umzusetzen. Mir ist aber ein „volles Auftragsbuch“ lieber, als dass 
			wir schon vor Ende des Jahres sagen müssten, dass alle geplanten 
			Vorhaben umgesetzt seien. An dieser Stelle wäre es einfach den 
			Haushalt „schön zu rechnen“. Ich gehe aber lieber ehrgeizig an die 
			anstehenden Projekte heran. Und die nächsten Jahre halten noch 
			einige Projekte bereit.
 Vergleicht man aber rein rechnerisch auf dieser Grundlage einmal die 
			Plan-Daten bis 2018 (weil der 2019er Abschluss noch nicht 
			festgestellt ist) mit den tatsächlichen Ist-Daten, dann lässt sich 
			feststellen, dass sich die Jahresergebnisse aufaddiert von einem 
			negativen Saldo in Höhe von - 5.984.940 € zu einem Jahresüberschuss 
			von 763.135 € entwickelt haben. Ein Effekt, der sich unmittelbar auf 
			unsere Ausgleichsrücklage auswirkt, die wir damit im Ergebnis um gut 
			6,7 Mio. € weniger abgeschmolzen haben. Das verschafft uns gerade 
			mit Blick auf das, was uns das Jahr 2020 aufgrund der 
			Corona-Pandemie beschert ein gewisses Polster.
 Der Jahresabschluss 2019 ist gerade in Erarbeitung und soll den 
			politischen Gremien in jedem Fall noch vor der Kommunalwahl zur 
			Beratung und Feststellung vorgelegt werden. Es zeichnet sich aber 
			schon ab, dass auch in 2019 eine deutliche Verbesserung eingetreten 
			ist. Mit Blick auf die Corona-bedingten Mehraufwendungen und 
			Mindereinnahmen kann dies ein wenig beruhigen.
 Die Bilanzsumme der Stadt Drensteinfurt zum Stichtag 31.12.2018 
			liegt bei 125.593.341 €.
 Was für die Bürgerinnen und Bürger besonders wichtig ist und 
			unmittelbare Auswirkungen entfaltet, sind die ebenfalls in der 
			Haushaltssatzung festgelegten Hebesätze der Gemeindesteuern. Das 
			sind die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer. Hieraus 
			resultiert ein Teil der Grundbesitzabgaben, die jährlich von allen 
			Bürgerinnen und Bürgern an die Stadt zu zahlen sind. Veranlagt 
			werden hier die Eigentümer, die diese aber beispielsweise an Mieter 
			im Rahmen der Nebenkostenabrechnung geltend machen können. Es 
			handelt sich um eine bei den meisten Bürgerinnen und Bürgern äußerst 
			unbeliebte Einnahmequelle für die Stadt, aber doch eine der Säulen 
			der Finanzierung all der Aufgaben einer Kommune. So beläuft sich der 
			für 2020 erwartete Betrag dieser sog. Realsteuern auf knapp 6,6 Mio. 
			€. Und damit wird klar, dass die Gemeinden hierauf nicht verzichten 
			können. Vielmehr noch sind sie gehalten, all das, was sie zur 
			Erfüllung ihrer Aufgaben an erforderlichen Finanzmitteln benötigen, 
			„1. soweit vertretbar und geboten, aus selbst zu bestimmenden 
			Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen, sowie 2. im Übrigen 
			aus Steuern zu beschaffen, soweit die sonstigen Finanzmittel nicht 
			ausreichen.“ (§ 77 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen)
 Übersetzt heißt das nichts anderes, als dass die Gemeinde die 
			Ausgaben, welche sie nicht über Gebühren für konkrete von ihr 
			erbrachte Leistungen wieder einnehmen kann, in der Höhe als Steuern 
			erhebt, die nötig ist, um den gesetzlich vorgeschriebenen 
			Haushaltausgleich zu schaffen.
 Auf Grund der Grundsteuerreform, die im November 2019 nach zähen 
			Verhandlungen zwischen Bund und Ländern beschlossen wurde, weil das 
			Bundesverfassungsgericht die bisherige Ermittlung für unrechtmäßig 
			erklärte hatte, wird sich die Berechnung in Zukunft ändern. Das wird 
			sich allerdings erst im Jahr 2025 konkret auswirken. Die 
			Bundesländer können über eine Öffnungsklausel eigene Wege gehen. 
			Nordrhein-Westfalen prüft derzeit noch, ob von dieser Möglichkeit 
			Gebrauch gemacht werden soll.
 Fest steht aber, das die Grundsteuer eine der wichtigsten 
			Einnahmequellen der Kommunen generell ist. Im Jahr 2020 beträgt die 
			erwartete Summe aus Grundsteuer A und B fast 2,5 Mio. €. Damit wird 
			deutlich, dass auch Drensteinfurt nicht auf diese Einnahmen 
			verzichten kann. Wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen feststehen, 
			muss in den Kommunen geprüft werden, welche Auswirkungen diese 
			entfalten. Mein Ziel wäre es hierbei, die Hebesätze so anzupassen, 
			dass sich die Beträge für die Bürgerinnen und Bürger so gering wie 
			möglich verändern. Allerdings wird es kaum vermeidbar sein, dass es 
			Gewinner und Verlierer geben wird, denn das bisherige System ist ja 
			aus Sicht des Bundesverfassungsgerichtes nicht gerecht.
 
 
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