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			Wie wird am 13. September gewählt?
 
 Seit der Kommunalwahl im Jahr 1999 werden die Bürgermeisterinnen und 
			Bürgermeister aber auch die Landrätinnen und Landräte in 
			Nordrhein-Westfalen direkt von den Bürgerinnen und Bürgern der 
			Gemeinden bzw. Kreise gewählt. Für dieses Jahr hat das Ministerium 
			des Innern des Landes NRW diesen Termin auf den 13. September 
			gelegt. An diesem Sonntag machen wir insgesamt vier Kreuze.
 
 1-mal für die Wahlkreiskandidatin oder den Wahlkreiskandidaten für 
			den Kreistag
 1-mal für die Wahlkreiskandidatin oder den Wahlkreiskandidaten für 
			den Stadtrat
 1-mal für (die Kandidatin oder) den Kandidaten für das Amt des 
			Landrates sowie
 1-mal für die Kandidatin oder den Kandidaten für das Amt der 
			Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters
 (Die Reihenfolge ist von mir frei gewählt worden und hat keine 
			Bedeutung.)
 
 Mit den ersten beiden Stimmen unterstützen wir „unsere Partei“, 
			wobei hier natürlich durchaus unterschiedliche Parteien zum Zuge 
			kommen können. Die weiteren Stimmen haben wir für die 
			Personenwahlen. Hier sollte die individuelle Entscheidung losgelöst 
			von Parteizugehörigkeiten fallen. Ich persönlich trete als 
			parteiloser Bewerber an und möchte Bürgermeister für alle sein. Für 
			alle Menschen bei uns im Ort, genauso wie für alle politischen 
			Fraktionen.
 
 Das Mindestwahlalter für die Kommunalwahl beträgt 16 Jahre. Weitere 
			interessante Information hält das Ministerium des Innern des Landes 
			NRW unter folgendem Link bereit: https://www.im.nrw/kommunalwahlen2020. 
			Diese sind immer – besonders bezogen auf die aktuelle 
			Corona-Pandemie – aktuell.
 
 Sobald Muster-Wahlunterlagen zur Verfügung stehen, werde ich diese 
			hier präsentieren.
 
 
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